Beteiligungsrechte

Die Beteiligungsrechte des Personalrats umfassen 27 Fälle der Mitbestimmung in personellen, sozialen und innerdienstlichen Bereichen, 13 Fälle der Mitwirkung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten und 7 allgemeine Aufgaben. Unter anderem wird der Personalrat an folgenden Maßnahmen beteiligt

1. bei der Einstellung nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes

2. bei Beförderungen (z. B. Lehrer A 12 + AZ)

3. bei Versetzungen und Abordnungen von mehr als 3 Monaten Dauer gegen den Willen des Beamten

4. bei der Ablehnung oder beim Widerruf von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

5. bei der Aufstellung von Beurteilungsrichtlinien

6. bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen

7. bei der Gewährung von unverzinslichen Gehaltsvorschüssen

8. beim Erlass von Disziplinarverfügungen und bei Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens

9. bei der Verlängerung der Probezeit

10. bei allgemeinen Fragen der Fortbildung und bei der Aufstellung von Grundsätzen für die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen

In den Fällen der Ziffern 1 bis 5 wird der Personalrat automatisch von der Dienststelle beteiligt, in den üb-rigen Fällen nur dann, wenn der betroffene Beschädigte die Beteiligung des Personalrats beantragt.

Beschwerden

Schließlich hat jede/r Beschäftigte die Möglichkeit, sich jederzeit mit Beschwerden an den Personalrat zu wenden. Er wird sie prüfen und wenn sie ihm berechtigt erscheinen, gegen-über der Dienststelle vertreten. Bei Anfechtungen von Dienstlichen Beurteilungen benötigt man einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsabteilung eines Lehrerverbandes. Der Personalrat kann hier nur im Allgemeinen weiterhelfen.

(nach Gerd Nitschke, ÖPR Ebersberg)