Die Aufgaben der Personalräte sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) von Artikel 68 bis 79 beschrieben.

Der Örtliche Personalrat beschäftigt sich in seiner praktischen Arbeit vor allem mit 

  • der individuellen Beratung in persönlichen, dienstlichen Fragen
  • der Mitwirkung beim Fortbildungsangebot für die Beschäftigten
  • der Mitwirkung bei Umsetzungen von Beschäftigten innerhalb des Schulamtsbezirkes
  • Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen
  • Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation im Schulamtsbezirk

Außerdem ist er mit personalrechtlichen Vorgängen befasst, wie

  • Einstellungen
  • Verbeamtungen
  • Beförderungen
  • Versetzungen
  • Disziplinarmaßnamen
  • Entlassungen
  • den Inhalten von Personalabfragebögen, usw.

Oft sind allerdings die Erwartungen, die an die Mitglieder des Örtlichen Personalrats herangetragen werden, zu hoch angesetzt.

  • Ein Personalrat darf keine Rechtsvertretung übernehmen. Dies ist gegebenenfalls die Aufgabe der Rechtsabteilungen von Verbänden und Gewerkschaften oder von Anwälten.
  • Auch die Berufspolitik gehört nicht zu den Aufgaben der Personalräte, aber sie arbeiten mit Berufsverbänden und Gewerkschaften konstruktiv zusammen.

Unsere Personalräte vertreten die dienstlichen Interessen von Lehrkräften, Schulleitern und Verwaltungsangestellten an den Grund- und Mittelschulen des Landkreises Freising im Rahmen von Stufenvertretungen auf allen dienstlichen Ebenen. 

Mehr Informationen zu den Stufenvertretungen finden Sie  in einem eigenen Bereich!